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Ein weiterer Schritt beim grenzüberschreitenden Verkehr

19.05.2020

Die Wiederaufnahme der grenzüberschreitenden Bahnverkehre wird mit Weisung der Bundespolizei vom 15. Mai 2020 ab sofort wieder möglich.

Mit Weisung der Bundespolizei vom 15. Mai 2020 wird die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz wieder möglich. Hierüber informieren die CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner, Armin Schuster und CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller in einer Pressemitteilung. Am gestrigen Abend hatten sich die CDU-Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Thomas Strobl, zu dem Thema ausgetauscht, Dieser kündigte die Wiederaufnahme an. Ebenfalls waren sie mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG sowie dem Schweizerischen Bundesamt für Verkehr (BAV) in Kontakt, welche bestätigen, dass die Wiederaufnahme auf deut-scher als auch auf Schweizer Seite in die Wege geleitet wird.

„Die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs ist ein weiterer Schritt für unsere Grenzregion“, so die Abgeordneten. „Das ist eine zusätzliche Erleichterung für die betroffenen Personengruppen, wie beispielsweise Schüler und Berufspendler.“

Nach der Ankündigung des Bundesinnenministers vom vergangenen Mittwoch, ab dem 16. Mai alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen für den Grenzübertritt wieder zuzulassen, hatten sich die Abgeordneten in Gesprächen mit dem baden-württembergischen Innenminister Strobl, dem Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, und dem Konzernbevollmächtigten für Baden-Württemberg der Deutschen Bahn AG, Thorsten Krenz, nochmals für eine zeitnahe Aufnahme des grenzüberschreitenden Schienenverkehr ausgesprochen.


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