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Hochrheinbahn: Bundestag erhöht Mittel für öffentlichen Nahverkehr

31.01.2020

Mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes erhöht der Bundestag die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr auf Rekordniveau. Auch das Großprojekt Hochrheinbahn ist zur Finanzierung über das GVFG vorgesehen. Verkehrspolitiker Felix Schreiner eng in die beiden Gesetzgebungsvorhaben eingebunden.

Gute Nachrichten für die Hochrheinbahn: Der Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zugestimmt. Mit der nun beschlossenen Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und der Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) steigen die Mittel des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr in den nächsten Jahren sukzessive an.

„Es ist beschlossene Sache: Die Bundesmittel für den öffentlichen Nahverkehr steigen auf ein Rekordniveau“, erklärte der Bundestags-abgeordnete Felix Schreiner (CDU). Der Verkehrspolitiker war in den vergangenen Wochen eng in die parlamentarischen Beratungen der Gesetzentwürfe einbezogen. „Mir war es besonders wichtig, dass von den beiden Gesetzesänderungen auch der öffentliche Nahverkehr auf dem Land profitiert. Denn hier gibt es viel zu oft keine Alternative zum privaten Auto“, so Felix Schreiner.

Mit dem Geld aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt der Bund den Aus- und Neubau des Schienenverkehrs. Bereits in diesem Jahr verdoppeln sich die Bundesmittel von derzeit 332 auf rund 665 Millionen Euro. Im Jahr 2021 steigen die Fördermittel auf dann eine Milliarde Euro jährlich. Ab dem Jahr 2025 stehen jährlich gar zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

In diesen Zeitraum fällt die Elektrifizierung der Hochrheinbahn. „Ein Teil der nun beschlossenen Gelder wird auch in die Elektrifizierung und den Ausbau der Hochrheinbahn fließen“, so Felix Schreiner. Neben den Fördermitteln wird auch der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsunter-suchung erfolgt. Zudem sind Nahverkehrsvorhaben künftig schon ab einer Projektgröße von 30 Millionen Euro (bisher: 50 Mio.) förderfähig.

Neben der erhöhten Förderung für Aus- und Neubauprojekte steigen durch die Änderung des Regionalisierungsgesetzes auch die Bundesmittel für die Bestellungen von Verkehrsleistungen. Derzeit erhalten die Länder vom Bund jedes Jahr bereits mehr als 8,6 Milliarden Euro. Diese Regionalisierungsmittel steigen nun jährlich um 1,8 Prozent.

„Für Baden-Württemberg bedeutet das zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 617,4 Millionen Euro. Damit können zusätzliche Zugfahrten bestellt und Fahrpläne verdichtet werden. Das fördert die Attraktivität des Schienennahverkehrs“, so Felix Schreiner. Es sei nun Aufgabe der Länder, die für den Regionalverkehr zuständig sind, diese zusätzlichen Mittel rasch zu nutzen.

„Künftig können die Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen deutlich mehr Mittel unter stark vereinfachten Voraussetzungen in den öffentlichen Nahverkehr investieren. Das ist auch ein Beitrag, um die Klimaschutzziele für den Verkehrssektor zu erreichen“, so Felix Schreiner.

Hochrheinbahn

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