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Neuregelung der Organspende: Abgeordneter erklärt Abstimmungsverhalten

17.01.2020

Der Deutsche Bundestag hat über die Reform der gesetzlichen Regelungen zur Organspende abgestimmt. Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner unterstützt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.

Der Deutsche Bundestag hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Organspende abgestimmt. Zur Debatte standen zwei verschiedene Gesetzentwürfe. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Entwurf zur Regelung einer doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz hääte jede Person zu einem Organ- und Gewebespender gemacht, es sei denn sie hätte zu Lebzeiten aktiv ihren Widerspruch erklärt. Den nächsten Angehörigen des Organspenders stünde kein eigenes Entscheidungsrecht zu.

Der Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe um die Abgeordneten Maag, Pilsinger, Baerbock und Weitere zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende möchte verbindlichere Information und bessere Aufklärung gewährleisten, um die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht bleiben hierbei unberührt.

Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (CDU) informiert über sein Abstimmungsverhalten: „Ich erachte es als äußerst wichtig, innerhalb der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass eine Erhöhung des Organspendeaufkommens für unsere Gesellschaft von Nöten ist. Sich in dieser ethischen Frage zu entscheiden, stellt eine Gewissensfrage dar, die jeder und jede Abgeordnete nach bestem Gewissen für sich beantworten muss“, so Felix Schreiner.

Den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung habe er gründlich geprüft, sei aber zu dem Schluss gekommen, dass er nicht dafür stimmen werde. Denn jeder Bürger solle selbst, in Folge einer gründlichen und eigenständigen Überlegung, darüber entscheiden, ob er sich freiwillig für eine Organspende meldet oder nicht. Das Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit seien hierbei besonders schützenswert.

„Ich habe mich entschieden, für den Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu stimmen. Der genannte Vorschlag beinhaltet zusätzliche Informations- und Aufklärungsangebote, welche allesamt zur Verbesserung der Situation beitragen werden. Diese zusätzlich geschaffenen Möglichkeiten würden den Bürgerinnen und Bürgern auf Basis einer besseren Informationslage die Möglichkeit einräumen, eine selbstständige Entscheidung zu treffen. Ich bin der Meinung, dass solche behutsamen Anpassungen eher geeignet sind, das Vertrauen in die Organspende zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Wir sind uns alle darüber einig, dass es wichtig und richtig ist, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Aus meiner persönlichen Überzeugung heraus sollte diese Entscheidung jedoch aufgrund umfassender Aufklärung und damit einhergehender Nächstenliebe getroffen werden und nicht aufgrund von staatlich erzwungener Solidarität“, so der Abgeordnete.

Hier können Sie meine persönliche Erklärung, die ich beim Bundestagspräsidenten eingereicht habe, herunterladen.

Hier können Sie zusätzlich meinInformationsschreiben an interessierte Bürgerinnen und Bürger einsehen.


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