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Plenarrede im Deutschen Bundestag zum Immissionsschutzgesetz

14.03.2019

Um Rechtssicherheit zu schaffen und Diesel-Fahrverbote zu vermeiden beschließt der Bundestag eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes.

Der Deutsche Bundestag hat über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beraten. In meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag hat Felix Schreiner für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass die individuelle Mobilität gesichert werden muss.

Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird Rechtssicherheit geschaffen, dass Diesel-Fahrverbote in Städten, in denen der Grenzwert (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) nur geringfügig überschritten wird, in aller Regel nicht verhältnismäßig sind. Wir tragen damit auch der Tatsache Rechnung, dass die Luft in den deutschen Städten immer sauberer wird. Die Bundesregierung unternimmt zudem große Anstrengungen, um zu weiteren Verbesserungen zu kommen. So wurde Ende 2018 das „Sofortprogramm Saubere Luft“ um eine halbe Milliarde Euro auf ein Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Mit diesem Geld wird u.a. die Umrüstung der öffentlichen Fahrzeuge in den betroffenen Städten gefördert. 

Hier geht es zum Video.


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