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Zollverfahren für Fahrzeuge: Generalzolldirektion legt Handreichung vor.

06.09.2018

Bei der Konkretisierung der Zollverfahren für schweizer Fahrzeuge, die für Service-Leistungen in deutsche KfZ-Werkstätten gebracht werden, sehen Armin Schuster und Felix Schreiner weiteren Bedarf an Vereinfachungen.

Deutsche KfZ-Werkstättenbetreiber sehen sich weiter einer großen Unsicherheit und einem enormen Bürokratieaufwand gegenüber, wenn sie Aufträge von Kunden aus der Schweiz annehmen. Auch eine Handreichung der Generalzolldirektion, die mit der Europäischen Kommission über die vergangenen Monate abgestimmt wurde, vereinfacht die Situation nicht wesentlich. „Die Handreichung für die KfZ-Betriebe und die Handwerkskammern sind eine erste Hilfestellung. Die Komplexität der Zollverfahren stellt die KfZ-Betriebe aber weiterhin vor große Schwierigkeiten“, bewerten Felix Schreiner und Armin Schuster die nun von der Generalzolldirektion versandte Handreichung.

Die Generalzolldirektion hat eine Liste mit Tätigkeiten erstellt, anhand derer die Abgrenzung der beiden zollrechtlichen Verfahren der sogenannten Vorrübergehenden Verwendung und der Aktiven Veredelung besser möglich sein soll. Zudem wurden die beiden Abgeordneten darüber informiert, dass eine weitergehende Vereinfachung der bürokratischen Vorgaben nicht möglich sei. Somit wird es vorerst dabei bleiben, dass Werkstätten bei wertsteigernden Tätigkeiten, die in das Verfahren der Aktiven Veredelung fallen, hohe finanzielle Sicherheitsleistungen hinterlegen müssen. „Das ist enttäuschend. Es geht dabei schnell um Millionenbeträge, die ein kleines Unternehmen hinterlegen muss, damit Aufträge angenommen werden können. Das ist für die meisten nicht machbar und behindert damit den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr“, so die CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster und Felix Schreiner.

Die CDU-Politiker fordern den Bundesfinanzminister auf, auf entsprechende Vereinfachungen auf europäischer Ebene hinzuwirken. „Es ist niemandem vermittelbar, wenn bei einem Einbau eines Autoradios am Zoll eine Sicherheit von rund 30 Prozent des Fahrzeugpreises zu hinterlegen ist und die Formalitäten länger dauern als der Einbau selbst“, so Felix Schreiner und Armin Schuster. Es fehle hier weiter an einer pragmatischen und realitätsnahen Regelung. Die Abgeordneten kündigten vor diesem Hintergrund an, sich direkt an die Europäische Kommission zu wenden.


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