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Mögliche Klage gegen Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014

18.05.2018

Felix Schreiner äußert sich zur Genehmigung für Umsetzung des Betriebsreglements 2014 auf schweizerischem Gebiet. Er Unterstützt Einschalten von Moderatoren.

Die Ankündigung der Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Konstanz sowie die Gemeinde Hohentengen, eine Klage gegen die Teilgenehmigung des sogenannten Betriebsreglements 2014, das die Flugverfahren am Flughafen Zürich auf schweizerischem Gebiet regelt, zu prüfen, bewertet Felix Schreiner als deutliches Zeichen der Kritik am Vorgehen der Schweiz. Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner (CDU) hatte selbst vor wenigen Tagen seine Kritik am einseitigen Vorgehen der Schweiz beim Bau von Schnellabrollwegen geäußert. „Wiederholt schafft die Schweiz Tatsachen. Die Beteiligung und Information der deutschen Seite ist vollkommen hinter den Erfordernissen zurückgeblieben“, kritisiert Felix Schreiner. 

Es sei kein Vorgehen, um zu einer sachlichen Lösung der Flugverkehrsfrage beizutragen. „Es ist Öl in ein Feuer, das auf Seite der südbadischen Bevölkerung zunehmend größer wird“, betont Felix Schreiner. 

Gleichzeitig begrüßt er den Vorschlag der Landräte und des Bürgermeisters von Hohentengen, bei der Suche nach einer Lösung unabhängige Moderatoren aus der Schweiz und Deutschland ins Boot zu nehmen. „Wir wollen eine Lösung, aber eine die nicht einseitig zu Lasten Südbadens geht. Die Stuttgarter Erklärung weist den Weg“, so Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner. 

Den Vorschlag zu neuen Verhandlungen unter Mitwirkung von unabhängigen Moderatoren begrüße er. „Hierfür werde ich mich auch gegenüber dem Bundesverkehrsminister werben. Ich hoffe, dass die Schweiz das Angebot annimmt. Ein jahrelanger Streit oder Unsicherheit dürfte auch nicht im Interesse der Schweiz sein“, so CDU-Abgeordneter Felix Schreiner abschließend.


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