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Zollverfahren für Fahrzeuge: Finanzministerium sieht Gesprächsbedarf

22.02.2018

Bundestagsabgeordnete Armin Schuster und Felix Schreiner führen Gespräch mit Bundesfinanzministerium zu bürokratischen Hürden bei der sogenannten aktiven Veredelung von Fahrzeugen.

Das zollrechtliche Verfahren für die sogenannte Aktive Veredelung an Schweizer Fahrzeugen und dessen Folgen für die Werkstätten in Süddeutschland waren Gegenstand eines Gesprächs, das die Bundestagsabgeordneten Armin Schuster und Felix Schreiner (beide CDU) mit Finanzstaatssekretär Michael Meister und weiteren Vertretern des Bundesfinanzministeriums in Berlin geführt haben. Die beiden Abgeordneten hatten sich an das Bundesfinanzministerium gewandt, nachdem bekannt geworden war, dass Schweizer Kunden, die ein Fahrzeug bei einer deutschen Werkstätte wertsteigernd veredeln lassen möchten, vor Einfuhr eine schriftliche Bewilligung bei einer deutschen Zollstelle vornehmen müssen und dabei oftmals einen vier- bis fünfstelligen Geldbetrag als Sicherheitsleistung zu hinterlegen haben. 

„Vor allem für kleine und spezialisierte Werkstätten am Hochrhein und im gesamten Südwesten Deutschlands sind die zollrechtlichen Vorgaben zur Aktiven Veredelung existenzgefährdend. Ziel unseres Gesprächs im Bundesfinanzministerium war es, auf die Situation der Werkstätten vor Ort aufmerksam zu machen und die Dringlichkeit einer unbürokratischen und pragmatischen Lösung zu betonen“, erklärten die beiden CDU-Abgeordneten im Anschluss an das Gespräch im Ministerium. 

Staatssekretär Michael Meister sagte den beiden Abgeordneten im Gespräch zu, dass die Generalzolldirektion zeitnah und unter Beteiligung des Bundesfinanzministeriums mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee, der IHK Südlicher Oberrhein und der Handwerkskammer Freiburg sowie weiteren Vertretern der Region ins Gespräch kommen soll, um die Möglichkeiten einer wirtschaftsfreundlichen Anwendung des zollrechtlichen Verfahrens für die Aktive Veredelung zu besprechen. Die Generalzolldirektion ist als Bundesoberbehörde für die Steuerung der gesamten Zollverwaltung zuständig.
Doch nicht nur die vor Einfuhr zu entrichtende Sicherheitsleistung wirke sich nachteilig auf den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr aus. Erschwerend kommt nach Angaben der Abgeordneten hinzu, dass sich der deutsche Zoll häufig mit Abgrenzungsschwierigkeiten konfrontiert sähe. „Es ist oftmals unklar, ob es sich im konkreten Fall um die Reparatur oder um die Wertsteigerung eines Fahrzeugs handelt, was zollrechtlich unterschiedlich zu bewerten wäre“, so Armin Schuster und Felix Schreiner. 

„Der dem gesamten Verfahren zu Grunde liegende Unionszollkodex war in der Absicht überarbeitet worden, den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern. Es ist vor Ort jedenfalls nicht zu vermitteln, dass nun ebendieser Zollkodex bestehende Geschäftsmodelle in Frage stellt“, so die beiden Abgeordneten abschließend.


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