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Mindestlohngesetz

18.03.2015

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Felix Schreiner MdL fordert Nachjustierung

„Je länger das Mindestlohngesetz in Kraft ist, umso mehr zeigt sich auch in Baden-Württemberg, dass Nachjustierungsbedarf besteht. Der Mindestlohn wird gerade im Bereich der Gastronomie, Hotellerie und der Landwirtschaft zu einer großen bürokratischen Hürde und enthält zu viele Einschränkungen. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich und genau prüfen, wo diese Dokumentationspflicht Sinn macht. Hier scheint das aktuelle Gesetz nicht scharf genug formuliert zu sein“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Felix Schreiner MdL, am Mittwoch (18. März).

Vor allem für Hoteliers und Gastronomen gebe es große Nachteile in der weitreichenden Dokumentationspflicht. „Wenn Familienfeste früher enden und Gaststätten früher schließen müssen aufgrund von Dokumentationspflichten bei der Arbeitszeit, sollten schnellstmöglich sinnvolle Korrekturen an diesem Gesetz vorgenommen werden. Die Politik sollte aufhören Unternehmen, Hoteliers und Gastronomen unter Generalverdacht beim Arbeitszeitmissbrauch zu stellen, sondern sich auch bei Themen wie der täglichen Höchstarbeitszeit an den Lebens- und Unternehmenswirklichkeiten orientieren“, betonte Schreiner. Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die Sorgen und Nöte der Betroffenen ernst. Aus diesem Grund veranstalten wir am 27. März 2015 eine eigene Anhörung zum Thema Mindestlohngesetz.


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