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Novelle Landesjagdgesetz

07.10.2014

Bisherige Veränderungen reichen nicht aus

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum neuen Landesjagdgesetz im Landtag eingebracht. Einige Punkte wurden im Vergleich zum Entwurf von vor einem halben Jahr geändert. „In manchen Aspekten hat die grün-rote Landesregierung auf die Kritik am ersten Gesetzesentwurf reagiert und Nachbesserungen vorgenommen. Doch diese gehen uns als CDU nicht weit genug“, so CDU-Kreisvorsitzender Felix Schreiner MdL. Zum Teil waren die ursprünglich von Grün-Rot geplanten Regelungen im Entwurf für das neue Landesjagdgesetz an den Anforderungen der Praxis vorbeigegangen. 

Nachwievor ist es aus Sicht der CDU im Kreis kritisch, aus welcher Perspektive die grün-rote Landesregierung das Landesjagdgesetz neu verfassen will. „Grün-Rot spricht den Jägerinnen und Jägern die Kompetenz ab, verantwortungsvoll mit dem Jagdrecht umgehen zu können. Die Anhörung des Gesetzes am 7. Oktober hat gezeigt, dass Jäger, Bauernverbände wie auch die Wald- und Grundbesitzer diesen Entwurf weiterhin ablehnen, dies muss der Minister ernst nehmen und wir werden dies als CDU einfordern“, so Felix Schreiner weiter. Der CDU Kreisverband unterstützt die rund 600 Jägerinnen und Jäger im Landkreis Waldshut und fordert, dass vor allem auch ihr Eigentumsrecht angemessen respektiert und sie nicht unverhältnismäßig darin beschnitten werden.


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