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Plenarrede zum Mindestlohn

27.03.2014

CDU-Abgeordneter Felix Schreiner spricht im Landtag zur Einführung des Mindestlohns und fordert Nachbesserungen.

Der Landtag von Baden-Württemberg debattierte in seiner 95. Sitzung am heutigen Donnerstag, den 27. März 2014 im Rahmen einer Aktuellen Debatte auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und die Folgen für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt.

Für die CDU-Landtagsfraktion nahm der Waldshuter Abgeordnete und arbeitsmarkt-politische Sprecher der CDU Felix Schreiner Stellung und forderte Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf der neuen SPD-Arbeitsministerin in Berlin Andrea Nahles.
Für die CDU-Landtagsfraktion gelte, dass sich harte Arbeit und Leistungswille lohnen müssen. Wer in Vollzeit beschäftigt ist, sollte von seiner Arbeit auch angemessen leben können. Die Einführung eines Mindestlohns ist ein Schritt dorthin und wird von der CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Aber ein Mindestlohn muss von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sein. „Wir dürfen unter keinen Umständen die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs aufs Spiel setzen“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Felix Schreiner MdL, am Donnerstag (27. März) in Stuttgart.

„Wir wollen keinen politischen Mindestlohn. Den Mindestlohn als Allheilmittel für sämtliche sozialen Schwierigkeiten anzusehen, ist realitätsfern. Er leistet aber einen Beitrag dazu, dass Erwerbstätige von ihrer Arbeit leben können“, betonte Schreiner.

Mit der heutigen aktuellen Debatte, könne man den Eindruck gewinnen, ganz Baden-Württemberg befinde sich im Bereich des Lohndumpings. „Das ist ein Irrglaube. Die meisten unserer Betriebe im Land zahlen schon heute deutlich über dem künftigen Mindestlohn von 8,50 Euro. Viele Branchen sind freiwillig gemeinsam als Tarifpartner den Weg gegangen und haben längst den Mindestlohn“, ergänzte der arbeitspolitische Sprecher. Die CDU-Landtagsfraktion bedauere, dass es keine spezifischen Ausnahmen gebe. Sei es bei Erzeugern in der Landwirtschaft, Erntehelfern oder Zeitungsausträgern. „Wir dürfen nicht zulassen, dass dieser für Baden-Württemberg so wichtige Produktionsbereich in der Agrarwirtschaft keine mehr Überlebenschance hat“, so Schreiner.

Ein ebenfalls bedeutender Punkt beim Thema Mindestlohn sei die geplante Alters-grenze ab 18 Jahren. „Viele Jugendliche haben mit 18 Jahren noch keine Ausbildung angefangen. Das Durchschnittseintrittsalter einer Ausbildung beträgt sogar 20 Jahre. Hier muss hinterfragt werden, ob nicht falsche Anreize gesetzt werden, wenn bereits ab 18 der Mindestlohn von 8,50 Euro garantiert wird. Deshalb muss das Kriterium nicht das Alter, sondern eine abgeschlossene Ausbildung sein“, forderte Schreiner.


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