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Elektrifizierung der Hochrheinbahn

29.06.2013

Zuständigkeiten nicht verschleiern!

Zu Berichten, wonach die Bundesregierung kein Interesse an einer Elektrifizierung der Hochrheinbahn habe, erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU): „Man sollte aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion schon alles zitieren und sich nicht nur die Antworten heraussuchen, die gerade passend erscheinen. Richtig ist, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage ausführt, dass sie den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke zwischen Waldshut und Erzingen nicht beabsichtige. Dies ergibt sich aber zwangsläufig aus den rechtlichen Zuständigkeiten.
Richtig ist aber auch: Nach § 8 Absatz 7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG können die Länder die Prioritäten selbst bestimmen und mit den Eisenbahnunternehmen vereinbaren, in welche Projekte investiert werden soll.
Der Bund ist an diesem Prozess nicht beteiligt und wirkt auch bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Für die Zeit von 2009 bis 2013 stehen Baden-Württemberg etwa 94,8 Millionen Euro für deutsche Strecken und 53,0 Millionen an schweizer Strecken für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung.
Daher schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 20 der Kleinen Anfrage der SPD zu Recht: „Eine Elektrifizierung der Hochrheinstrecke für den Personennahverkehr liegt in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Dieses kann eine anteilige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorschlagen.“ Folgt man dieser rechtlichen Tatsache, ist es auch logisch, dass es in erster Linie in die Zuständigkeit des Landes fällt, sich mit der Schweiz darüber zu unterhalten, wie deren Anteil in der Finanzierung dargestellt werden soll.“


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