29.06.2013
Zuständigkeiten nicht verschleiern!
Zu Berichten, wonach die Bundesregierung kein Interesse an
einer Elektrifizierung der Hochrheinbahn habe, erklärt der
Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU): „Man sollte aus
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
SPD-Bundestagsfraktion schon alles zitieren und sich nicht nur die
Antworten heraussuchen, die gerade passend erscheinen. Richtig ist, dass
die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage
ausführt, dass sie den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke
zwischen Waldshut und Erzingen nicht beabsichtige. Dies ergibt sich aber
zwangsläufig aus den rechtlichen Zuständigkeiten.
Richtig ist
aber auch: Nach § 8 Absatz 7 der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen
Bahn AG können die Länder die Prioritäten selbst bestimmen und mit den
Eisenbahnunternehmen vereinbaren, in welche Projekte investiert werden
soll.
Der Bund ist an diesem Prozess nicht beteiligt und wirkt
auch bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Für die Zeit von 2009 bis
2013 stehen Baden-Württemberg etwa 94,8 Millionen Euro für deutsche
Strecken und 53,0 Millionen an schweizer Strecken für Verbesserungs- und
Ausbaumaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung.
Daher
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 20 der Kleinen
Anfrage der SPD zu Recht: „Eine Elektrifizierung der Hochrheinstrecke
für den Personennahverkehr liegt in der Zuständigkeit des Landes
Baden-Württemberg. Dieses kann eine anteilige Förderung im Rahmen des
Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
vorschlagen.“ Folgt man dieser rechtlichen Tatsache, ist es auch
logisch, dass es in erster Linie in die Zuständigkeit des Landes fällt,
sich mit der Schweiz darüber zu unterhalten, wie deren Anteil in der
Finanzierung dargestellt werden soll.“
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