09.06.2013
Fragen müssen völkerrechtlich verbindlich geklärt werden
Durch den Beschluss des Nationalrates ist in der Schweiz das
Ratifizierungsverfahren zum Fluglärm-Staatsvertrag abgeschlossen worden.
Dazu erklären der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl sowie die
CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Thomas Dörflinger und die
CDU-Landtagsabgeordneten Guido Wolf, Felix Schreiner und Wolfgang
Reuther:
„Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Ungeachtet
dessen verweisen wir aber auf die Zusage des Bundesverkehrsministeriums
auf deutscher Seite, die aus Sicht der baden-württembergischen CDU
offenen Fragen zu den Flughöhen, zu Flugrouten, Flugbewegungen und zum
gekröpften Nordanflug mit der Schweiz zunächst zu besprechen und
abschließend völkerrechtlich verbindlich, mit dem Ziel der Entlastung
für Südbaden, klären zu wollen. Im Fluglärmgespräch in Basel hat sich
die Schweiz zudem bereit erklärt, rechtsverbindliche Änderungen zu
akzeptieren.
In diesem Zusammenhang ist uns die Feststellung
wichtig, dass das Ratifizierungsverfahren im Deutschen Bundestag bisher
nicht eingeleitet worden ist. Der Vertrag ist aus unserer Sicht in der
vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig und er wird daher im Deutschen
Bundestag keine Mehrheit finden.“
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