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Zur Ratifizierung des Fluglärm-Staatsvertrags in der Schweiz

09.06.2013

Fragen müssen völkerrechtlich verbindlich geklärt werden

Durch den Beschluss des Nationalrates ist in der Schweiz das Ratifizierungsverfahren zum Fluglärm-Staatsvertrag abgeschlossen worden. Dazu erklären der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl sowie die CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Thomas Dörflinger und die CDU-Landtagsabgeordneten Guido Wolf, Felix Schreiner und Wolfgang Reuther:
„Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Ungeachtet dessen verweisen wir aber auf die Zusage des Bundesverkehrsministeriums auf deutscher Seite, die aus Sicht der baden-württembergischen CDU offenen Fragen zu den Flughöhen, zu Flugrouten, Flugbewegungen und zum gekröpften Nordanflug mit der Schweiz zunächst zu besprechen und abschließend völkerrechtlich verbindlich, mit dem Ziel der Entlastung für Südbaden, klären zu wollen. Im Fluglärmgespräch in Basel hat sich die Schweiz zudem bereit erklärt, rechtsverbindliche Änderungen zu akzeptieren.
In diesem Zusammenhang ist uns die Feststellung wichtig, dass das Ratifizierungsverfahren im Deutschen Bundestag bisher nicht eingeleitet worden ist. Der Vertrag ist aus unserer Sicht in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig und er wird daher im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden.“


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