03.03.2013
Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft
Das am 1. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Gesetz
soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und die steuer- und
sozialabgabenfreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf jährlich 2.400
Euro anheben. Auch die Ehrenamtspauschale soll um 220 Euro auf 720 Euro
steigen, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder
sozialversicherungspflichtig sind.
Mit der Erhöhung der
Steuerfreibeträge habe die Bundesregierung einer immer wieder geäußerten
Forderung entsprochen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Thomas
Dörflinger (CDU), der mehr-mals im Jahr ehrenamtlich tätige Bürger nach
Berlin einlädt.
Das Gesetz soll außerdem die zivilrechtliche
Haftung für ehrenamtlich Tätige beschränken. Künftig sollen ehrenamtlich
engagierte Vereins-mitglieder bei einer zweckwidrigen Verwendung von
Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Bisher
setzte die Haftung bereits bei kleinen Nachlässigkeiten ein. Weitere
Verbes-serungen sind die Verlängerung der Frist zur Mittelverwendung um
ein Jahr und die Regelung, dass nicht ausgeschöpfte Mittel künftig zwei
Jahre vorgetragen werden können.
Das nun beschlossene Gesetz
stärke daher nicht nur die Rechts- und Planungssicherheit der Vereine,
sondern würdige vor allem die Bereitschaft sich für und in der
Gesellschaft zu engagieren, so Thomas Dörflinger (CDU).
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