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Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes

03.03.2013

Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft

Das am 1. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und die steuer- und sozialabgabenfreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf jährlich 2.400 Euro anheben. Auch die Ehrenamtspauschale soll um 220 Euro auf 720 Euro steigen, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.
Mit der Erhöhung der Steuerfreibeträge habe die Bundesregierung einer immer wieder geäußerten Forderung entsprochen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU), der mehr-mals im Jahr ehrenamtlich tätige Bürger nach Berlin einlädt.
Das Gesetz soll außerdem die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich Tätige beschränken. Künftig sollen ehrenamtlich engagierte Vereins-mitglieder bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Bisher setzte die Haftung bereits bei kleinen Nachlässigkeiten ein. Weitere Verbes-serungen sind die Verlängerung der Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr und die Regelung, dass nicht ausgeschöpfte Mittel künftig zwei Jahre vorgetragen werden können.
Das nun beschlossene Gesetz stärke daher nicht nur die Rechts- und Planungssicherheit der Vereine, sondern würdige vor allem die Bereitschaft sich für und in der Gesellschaft zu engagieren, so Thomas Dörflinger (CDU).


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