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Landes-Doppelhaushalt 2020-21: Landtagsabgeordnete begrüßt Einigung zwischen Land und Kommunen

11.12.2019

Land und Kommunen einigen sich zur Unterbringungsfinanzierung geduldeter Flüchtlinge und zu zusätzlichen Kosten für die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller: „Einigung wichtig für die weitere gute Partnerschaft zwischen Land und Kommunen.“

Die für den Hochrhein zuständige CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller begrüßt die Einigung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden kurz vor Beginn der Haushaltsberatungen für den Landes-Doppelhaushalt 2020-21. Vorausgegangen war ein monatelanger Dissens zwischen Land und Kommunen bei der Frage der Finanzierung der Unterbringung geduldeter Flüchtlinge sowie der Umsetzung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Nachdem das „finale Angebot“ von Landesfinanzministerin Sitzmann (Grüne) Ende November bei den Kommunen auf Ablehnung gestoßen war, drängte die CDU darauf, ein Scheitern der Verhandlungen abzuwenden. „Das sogenannte finale Angebot von Finanzministerin Sitzmann stieß bei den Bürgermeistern im Wahlkreis auf viel Kritik. Zudem äußerten sie sich mir gegenüber besorgt über ein mögliches Scheitern der Finanzverhandlungen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir kurz vor Beginn der Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2020-21 eine Einigung erzielen konnten. Alles andere hätte die bisherige sehr gute und vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auf Jahre hinaus beschädigt“, so Hartmann-Müller.
Die Einigung sieht vor, dass die Städte und Gemeinden für die beiden kommenden Jahre insgesamt 126 Millionen Euro für Leistungen nach dem BTHG vom Land erhalten. Mehrkosten sollen ebenfalls später erstattet werden. „Zum 01.01.2020 tritt die dritte Stufte des BTHG in Kraft und ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung. Sie können dann beispielsweise selbst entscheiden, ob sie weiterhin in Heimen oder bei ihren Familien wohnen wollen oder ob sie selbstständig leben möchten. Es ist ein wichtiges Zeichen an die Betroffenen, dass die Finanzierung für die Umsetzung des BTHG von Land und Kommunen nun sichergestellt ist“, erklärt die Hochrheinabgeordnete. Geklärt werden konnte darüber hinaus die Finanzierungsfrage der Flüchtlingsunterbringung. Demnach erhalten die Kommunen 2020 und 2021
jeweils 170 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen, die trotz abgelehnten Asylantrags zunächst im Land bleiben dürfen. Mehrkosten sollen den Kommunen später erstattet werden. Zudem einigte man sich auf eine künftige gesetzliche Regelung. „Ich freue mich, dass die Landesregierung den Vorschlag der CDU umsetzen und damit eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften Finanzierung der Flüchtlingsunterbringungskosten einführen möchte. Damit erhalten die Kommunen Planungssicherheit. Zudem wird dadurch vermieden, bei allen Haushaltsberatungen immer wieder aufs Neue über Zuschüsse verhandeln zu müssen“, so Hartmann-Müller abschließend.


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