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Sportstättenförderung 2019: Drei Kommunen im Landkreis Waldshut profitieren

20.05.2019

Land Baden-Württemberg fördert 2019 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte. Die Gemeinden Wutach, Jestetten und Klettgau werden mit insgesamt 243.000 Euro unterstützt. Landesweit werden 2019 rund 18,4 Millionen Euro ausgeschüttet. Hartmann-Müller: „Gute Qualität von Sportstätten wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben. Sportstättenförderung würdigt hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Sports“.

Mit 243.000 Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg dieses Jahr vier kommunale Sportstättenbauprojekte im Landkreis Waldshut. Das geht aus einem Schreiben der baden-württembergischen Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Dr. Susanne Eisenmann (CDU), an die Hochrheinabgeordnete Sabine Hartmann-Müller hervor. Wie Hartmann-Müller berichtet, erhalten Wutach 76.000 Euro für die Sanierung und den Umbau der Wutachhalle im Ortsteil Ewattingen, Jestetten 84.000 Euro für den Umbau des Tennenplatzes bei der Sportanlage Jestetten in einen Kunstrasenplatz sowie Klettgau 21.000 Euro für die Sanierung der Mehrzweckhalle im Ortsteil Grießen und 62.000 Euro für die Sanierung der Sporthalle im Ortsteil Erzingen.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Hartmann-Müller wertet die Förderzusage aus Stuttgart als ein klares Bekenntnis für den Sport im Landkreis Waldshut. „Unsere Vereine und Sportverbände sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Sie leisten einen unfassbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft bei Gesundheit, Integration und Inklusion. Mit der diesjährigen Sportstättenförderung unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur“, so die Sozialpolitikerin.
Wie die Christdemokratin weiter ausführt, stellt die Programmrunde 2019 insgesamt 18,4 Millionen Euro für 111 kommunale Sportstättenbauprojekte bereit. Das Förderprogramm unterstützt damit die Städte und Gemeinden bei dem Bau und der Erhaltung kommunaler Sporthallen und Sportfreianlagen, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden


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